
WordPress barrierefrei –
mehr Reichweite generieren!
- Umfassende Prüfung Ihrer Website
- Anpassung nach rechtlichen Vorgaben
- Mehr Reichweite für potentielle Kunden
- Verbesserung der Google-Sichtbarkeit
- Optimierung für Menschen mit Handicap


Barrierefreie Websites nicht als Pflicht, sondern als Chance sehen!
Barrierefreiheit ist für Menschen mit Sehschwächen, Schwerhörigkeit, motorischen oder kognitiven Einschränkungen von zentraler Bedeutung. In einer vernetzten Welt gilt dies vor allem auch für Websites. Denn mehr als 10% der Menschen in Deutschland können das Internet nicht ohne Hindernisse nutzen.
Daher ist es umso wichtiger, die eigene Website auch gezielt barrierefrei zu gestalten, um den Zugang zu Ihren Produkten oder Informationen jedem einzelnen zu ermöglichen. Dies steigert nicht nur die Usability Ihrer Website, sondern erhöht auch die Reichweite nach potentiellen Kunden. Darüber hinaus ist die barrierefreie Nutzung von Webseiten durch das BFSG auch gesetzlich vorgeschrieben.
Ich helfe Ihnen gerne bei der Analyse und Optimierung Ihrer WordPress Website, damit alle gängigen Regeln eingehalten werden.
Unsicher ob Ihre Website barrierefrei gestaltet ist?
„Lassen Sie mich das auf Herz und Nieren überprüfen!“

Für Menschen mit Handicap:
So gestalten Sie eine Website barrierefrei
Damit Sie mit Ihrem Online-Angebot auch Menschen mit Behinderungen erreichen können, ist es wichtig die eigene Website barrierefrei zu gestalten. Hier finden Sie ein paar grundlegende Beispiele, wie Sie dies für verschiedene Arten von Beeinträchtigungen erreichen können:

Visuelle Beeinträchtigungen
Menschen mit visuellen Beeinträchtigungen, wie z. B. Sehbehinderungen oder Blindheit, sind auf Screenreader oder Braille-Displays angewiesen. Um diesen Nutzern zu helfen:
- Alternativtexte: Fügen Sie Alternativtexte für Bilder hinzu, damit Screenreader den Inhalt beschreiben können.
- Skalierbare Schriftarten: Verwenden Sie skalierbare Schriftarten, die Benutzer nach Bedarf vergrößern können.
- Kontrast: Achten Sie auf einen hohen Kontrast zwischen Text und Hintergrund, um die Lesbarkeit zu verbessern.

Auditive Beeinträchtigungen
Menschen mit Hörbeeinträchtigungen benötigen Untertitel oder alternative Texte für Audioinhalte. Hier sind einige Maßnahmen:
- Untertitel: Fügen Sie Untertitel zu Videos hinzu, um den Inhalt zugänglich zu machen.
- Transkriptionen: Stellen Sie Transkriptionen für Audioinhalte bereit.
- Visuelle Hinweise: Ergänzen Sie Audiosignale durch visuelle Hinweise, z. B. blinkende Lichter oder Texte.

Motorische Beeinträchtigungen
Personen mit motorischen Beeinträchtigungen, wie z. B. eingeschränkter Beweglichkeit oder Tremor, benötigen anpassbare Navigation. Um diese Bedürfnisse zu erfüllen:
- Tastaturnavigation: Stellen Sie sicher, dass alle Funktionen der Website über die Tastatur zugänglich sind.
- Große Schaltflächen: Verwenden Sie große, leicht anklickbare Schaltflächen und Links.
- Vermeidung von Zeitbeschränkungen: Reduzieren Sie Zeitbeschränkungen für Aktionen auf der Website, damit Benutzer genügend Zeit haben.

Kognitive Beeinträchtigungen
Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen profitieren von klar strukturierten und einfach zu bedienenden Websites. Um diese Anforderungen zu erfüllen:
- Klare Struktur: Verwenden Sie eine klare und logische Struktur der Inhalte.
- Einfache Sprache: Verwenden Sie einfache und leicht verständliche Sprache.
- Visuelle Unterstützung: Verwenden Sie visuelle Unterstützung, wie z. B. Symbole und Bilder, um Inhalte zu verdeutlichen.

Fazit in eigener Sache
„Die Gestaltung zugänglicher Websites ist entscheidend, um sicherzustellen, dass alle Menschen, unabhängig von ihren Fähigkeiten, das Internet nutzen können. Durch die Implementierung solcher Maßnahmen können wir eine inklusivere und barrierefreie Online-Welt schaffen. Dies fördert nicht nur die Gleichberechtigung, sondern auch die Benutzerfreundlichkeit und das allgemeine Nutzererlebnis. Indem wir Barrieren beseitigen, machen wir das Internet für jeden zugänglicher und ermöglichen eine umfassendere Teilhabe am digitalen Leben für alle Menschen, egal ob mit oder ohne Handicap.
Wenn Sie Hilfe bei der Umsetzung und Optimierung einer barrierefreien Website benötigen, zögern Sie nicht mit mir in Kontakt zu treten. Ich berate Sie gerne umfassend und unverbindlich.“
Barrierefreie Websites sind für alle Nutzer sinnvoll!
Die barrierefreie Website ist natürlich nicht nur für Menschen mit Beeinträchtigungen nützlich. Sie bringt auch klare Vorteile für jeden Ihrer Website-Besucher mit sich.
Eine barrierefreie Website, welche übersichtlich und intuitiv gestaltet ist, klare Botschaften vermittelt und gut lesbare Kontraste setzt, wird im allgemeinen viel positiver wahrgenommen. Dadurch erhöht sich auch das potential, mehr Kunden zu gewinnen und eine größere Reichweite zu erlangen, da die Usability im allgemeinen gesteigert ist.
Google und andere Suchmaschinen bewerten ebenso die Barrierefreiheit einer Website. Denn eine gesteigerte Nutzerfreundlichkeit, mit klar verständlichen und zielgerechten Inhalten, wirkt sich positiv auf das Ranking der eigenen Website aus und zeigt darüber hinaus auch soziales Verantwortungsbewusstsein.
Wenn Sie sich dabei unterstützen lassen möchten, Ihre Website nutzerfreundlicher zu gestalten, nehmen Sie gerne Kontakt auf und lassen sich gerne unverbindlich beraten.

Gesetzliche Regelung für Webseiten-Betreiber
Ab dem 28. Juni 2025 ist durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) der Einsatz von barrierefreien Webseiten sogar gesetzlich vorgeschrieben.
Das BFSG verpflichtet alle Unternehmen oder Organisationen dazu, ihre Dienstleistungen oder Produkte an Endverbraucher barrierefrei anzubieten. Das bedeutet, dass auch Websites, Online-Shops, Apps oder soziale Plattformen den neuen Vorgaben entsprechen müssen. Wer mit seinem Online-Auftritt nicht rechtzeitig handelt, riskiert rechtliche Konsequenzen und auch Bußgelder.
Betroffen sind demnach u.a. folgende Branchen:
- Online-Shops und E-Commerce-Plattformen
- Banken- und Finanzdienstleister
- Telekommunikationsanbieter
- App- und Software-Anbieter
- Ticket- und Reisebuchungs-Plattformen
- Öffentliche Stellen, Behörden und Verwaltungen
- Bildungsplattformen und E-Learning-Anbieter
Ich helfe Ihnen gerne dabei, alle notwendigen Maßnahmen zur barrierefreien Nutzung Ihrer Website umzusetzen, damit Sie allen rechtlichen Anforderungen gerecht werden und Abmahnungen verhindern.

Häufige Fragen
zum BFSG und barrierefreien Websites
Warum ist es wichtig, dass Websites barrierefrei sind?
Die barrierefreie Nutzung einer Website ermöglicht es ALLEN und insbesondere Menschen mit Beeinträchtigungen, uneingeschränkt Zugang zu allen digitalen Inhalten zu erhalten. Sie verbessert im allgemeinen nicht nur die Nutzerfreundlichkeit, sondern erhöht auch die Reichweite Ihres Unternehmens und die Bindung zu Ihren Kunden.
Wen betrifft das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?
Alle Websites, die von Unternehmen oder Organisationen betrieben werden und Dienstleistungen direkt an Endverbraucher verkaufen oder bereitstellen.
Anbieter von elektronischen Kommunikationsdiensten, Bankdienstleistungen, E-Commerce-Plattformen, Online-Reisebüros und viele andere Online-Dienstleister.
Hersteller und Anbieter von digitalen Produkten wie Software, Apps, E-Books und Multimedia-Inhalten.
Alle öffentlichen Stellen, Behörden und Verwaltungen auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene.
Welche Maßnahmen sind erforderlich?
Websites müssen so gestaltet sein, dass sie von Menschen mit Beeinträchtigungen ohne Erschwernis genutzt werden können. Dazu gehören strukturierte Navigationswege, klare Kontraste, leserliche Schriftarten und Alternativtexte für Bilder. Die Standards dazu setzen die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) und die europäische Norm EN 301 549.
Gibt es Ausnahmeregelungen?
Private Webseiten-Betreiber oder Blogger sind vom BFSG nicht betroffen, sofern keine Inhalte kommerziell angeboten werden, oder Produkte und Dienstleistungen nicht an Endverbraucher verkauft werden.
Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz oder Bilanz von höchstens 2 Millionen Euro, sowie B2B Angebote die ausschließlich an andere Unternehmen (Business to Business) gerichtet sind, müssen sich in der Regel ebenfalls nicht an das BFSG halten.
Welche Fristen gelten für die Umsetzung?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetzt (BFSG) tritt am 28. Juni 2025 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt müssen betroffene Ihre Online-Angebote barrierefrei zugänglich machen, um Abmahnungen zu verhindern.
Wie hilft mir lakeSITE bei der Umsetzung einer barrierefreien Website?
Ich berate Sie gerne persönlich, analysiere Ihren Online-Auftritt umfassend und setze alle technischen Maßnahmen auf Ihrer Website für Sie um, damit Ihre WordPress-Umgebung rechtskonform und barrierefrei aufgestellt ist.